Vorsicht vor Fake-Handelsregisterveröffentlichungen
Mit der öffentlichen Bekanntmachung unseres HR-Eintrags bzw. der offiziellen GmbH-Eintragung (welche automatisch durch das Amtsgericht erfolgt) kommen auch schon die ersten Abzocker.
Im formalen Design eines öffentlichen Schreibens bekommt man ein Angebot (hier OFFERTE), dass man gegen Zahlung von 350,- Euro seine Unternehmensdaten auf www.firm-regis.org eintragen kann. Man bekommt sogar noch eine Annahmefrist genannt, damit es noch offizieller wird.
Das ist alles nur FAKE! Viele haben vermutlich schon gehört, dass es sich hierbei um kein offizielles Dokument handelt sondern um ein Angebot, seine Unternehmensdaten in einem in keinster Weise relevanten Verzeichnis eintragen zu lassen.
Früher waren derartige Angebote noch unseriöser und für normalsterbliche nicht unterscheidbar von seriösen Schreiben. Mittlerweile müssen diese ominösen Firmen, die in unserem Fall im Übrigen nicht aus Deutschland ist, per kleingedruckten (Arial 3 am unteren Ende des Schreibens) ihr Angebot von der eigentlichen Eintragung durch das Amtsgericht differenziert darstellen.
Schaut man allerdings mal auf die o.g. Seite im Internet, dann wird man schnell feststellen, dass das Kleingedruckte wohl nicht von allen Firmen gelesen wird.
Das ganze hat schon fast das Niveau unseriöser Abmahnungen!
Zum vergrößern einfach auf das Schreiben klicken.
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Christian
18. Mai 2007 um 22:37 UhrSoll ich dir noch einen Stapel an solchen Schreiben zum Veröffentlichen schicken?
Da kommt noch einiges! Wobei ich bei unserer GmbH weniger hatte als damals mit der Limited – anscheinend werden Limited-Gründer als noch ahnungsloser angesehen; oder in Bayern ist es einfach schlimmer als in Baden-Württemberg …
Und ein paar Wochen später kommen dann Kataloge für Büromaterial und die eine oder andere Spendenanfrage
Vielleicht steht auch plötzlich jemand in der Tür, der Bilder verkaufen will – hatten da die tollsten Geschichten am Start…
Peter
19. Mai 2007 um 08:01 UhrBis dato stand “nur” die GEZ vor bzw. in der Tür
Christian
19. Mai 2007 um 20:02 Uhrnaja, dann kommt die wohl bei uns demnächst auch noch vorbei
S. Hickel
9. November 2009 um 07:11 UhrDie Verbraucherzentrale rät dazu:
“Diese Art von Werbung verstößt regelmäßig gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach § 4 Nr. 1 UWG handelt unlauter i.S.d. § 3 UWG insbesondere, wer Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, oder durch sonstigen unangemessenen Einfluss zu beeinträchtigen. Ebenso verstößt es gegen die guten Sitten, wenn derartige Firmen später versuchen, ihre aufgrund von Täuschungen zustande gekommenen Verträge durchzusetzen.
Wurde der geforderte Rechnungsbetrag versehentlich überwiesen, rät die Verbraucherzentrale, den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten und das Geld notfalls per Mahnbescheid zurückzufordern. Bei im Ausland ansässigen Firmen wird dies jedoch wesentlich schwieriger sein als bei inländischen.
Privatpersonen, die Unterlagen solcher Firmen erhalten, sollten diese an die Verbraucherzentralen schicken. Freiberufler oder Gewerbetreibende sollten diese dubiosen Angebote an den
DSW
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
Landgrafenstraße 24 b
61348 Bad Homburg v.d.H.
senden. Dort sind die am Markt operierenden Firmen bekannt, und es werden wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet.”
Stefan Körner
18. August 2011 um 16:27 UhrIch habe jetzt 8 dieser FAke-Eintragungen erhalten.
Am dreiststen von “bdav-betriebsdatenarchiv” (760 Euro!)
und der HGBR Deutschland (die eine Zahlungserinnerung samt Mahngebühr nachschickten). Unglaublich…