Aufruf: Sollen wir ebay abmahnen oder aufkaufen?

Vor ein paar Tagen hatten wir ja leider feststellen müssen, dass wir auf ebay verkauft werden (Bericht I, Bericht II).

Grundsätzlich sind wir natürlich amüsiert, dass ebay mit unserer Marke wirbt und es suggeriert uns, dass wir unheimlich berühmt sind ;-) Klar ist uns natürlich, dass dies vermutlich das Ergebnis eines Whitecard-Automatismus bei der Buchung von Google-Adwords ist. Wir vermuten, dass ebay so ziemlich alle Keywords nutzt, die in einer gewissen Menge abgefragt werden.

Reflektieren wir das ganze mal rein rechtlich, dann liegt hier ein eindeutiger Markenrechtsverstoß vor und wir könnten ebay hierfür abmahnen. Wären wir in den USA, dann wäre die 2 Mrd. $-Klage auch schon längst eingereicht ;-)

Spass beiseite. Wir haben nicht wirklich vor ebay abzumahnen, aber ganz ohne jegliche Reaktion wollen wir das ganze nicht belassen.

Uns würde natürlich jetzt interessieren, was Ihr an unserer Stelle unternehmen würdet? Folgende Ideen hatten wir selbst:

1. 80% Rabatt auf jede (und zwar jede) Ebay-Auktion (solange bis das Web 2.0 zu Ende ist).
2. Aufkauf von ebay Deutschland (Burda prüft gerade den Bargeldbestand).
3. Devoter Hinweis, dass wir das Verhalten nicht nett finden und traurig sind.
4. Google als Störer verklagen (technisch gesehen wäre das möglich – wenn auch ohne Chance).
5. …

Den besten Vorschlag werden wir (kein Scherz) versuchen umzusetzen (user generated eben)!

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  1. Ingo

    20. September 2007 um 17:35 Uhr

    Ihr solltet eBay gegenüber dann Milde walten lassen, wenn die auf eBay und eBayexpress 1 Jahr lang den edelight Banner permanent schalten … und zwar auf der jeweiligen Startseite! Ich finde, jeder hat eine 2. Chance verdient ;-)
    Viele Grüsse, Ingo

  2. bloggas.de

    20. September 2007 um 18:43 Uhr

    edelight startet ebay-Aufruf nach Markenrechtsverletzung…

    Wie bereits vor ein paar Tagen berichtet, hat Ebay mit dem Namen meines Arbeitgebers edelight Adword-Anzeigen auf Google geschaltet und damit eine Markenrechtsverletzung begangen. Einer der Gründer von edelight, Peter Ambrozy, fragt jetzt die Le…

  3. evologiq

    20. September 2007 um 19:47 Uhr

    Egal was ihr tut… Es wird keine Reaktion folgen! ebay ist ein schwarzes Loch und ohne anwaltlichen Beistand wird da mal pauschal gar nichts passieren.

  4. Peter

    20. September 2007 um 19:53 Uhr

    @Ingo: Cooler Vorschlag. Daran hatten wir ja noch gar nicht gedacht.
    @evologiq: Das denken wir auch, daher suchen wir ja was kreatives.

  5. Ingo

    20. September 2007 um 22:17 Uhr

    @ Peter ;-) … um meine Chancen zu erhöhen … noch einer: Vielleicht bindet eBayexpress (dort werden ja nur Neuwaren, bisweilen sogar geschenktaugliche ;-) gehandelt, bis auf weiteres den edelight Button in deren Angebotstemplate ein. Vielleicht gelingt dem neuen eBay Engagement damit auch der Durchbruch im Web 2.0 …

  6. eric

    21. September 2007 um 07:34 Uhr

    Akzeptiert schriftlich und juristisch ausdrücklich den deutlichen Wunsch von eBay zur gemeinsamen Markenverwendung. (“Wir bedanken uns für Ihren Wunsch, unsere Marke zu verwenden und werden dies unsererseits auch gerne in Anspruch nehmen”.
    Und, ja: Ich meine “eBay” ist ja eine relativ bekannte Marke. Und ich bin überzeugt, dass euch etwas einfällt, wo ihr die Marke einsetzen könnt – und auf eDelight verlinkt…

  7. Mario

    21. September 2007 um 08:12 Uhr

    Easy: Es wird da ja dann auf die Suche von ebay gelinkt mit dem keyword edelight.

    Also: Nimmt euren ebay-Account, nimmt Gutscheine im Wert von 5,- und versteigert die! Im Artikeltext weißt ihr zusätzlich auf eure Seite hin und schon seit ihr die Gewinner :-)

  8. Ortwin Kartmann

    21. September 2007 um 08:50 Uhr

    Ihr habt doch schon genug gemacht: Ihr habt darüber in eurem Blog berichtet und heute morgen war (bei mir jedenfalls) die Werbung von eBay nicht mehr da.

    Da ich ein ähnliches Problem hatte, empfehle ich euch hier mal meine Gedanken zu dem Thema anzuschauen…

    http://ortw.in/2007/07/31/boese-werbung/

    :-)

  9. Ole

    21. September 2007 um 10:17 Uhr

    Nimm es einfach als Kompliment, freu dich über die Wellen die es in der Blogosphäre schlägt und nimm die kostenlose PR mit.

    Rennst du zum Anwalt, dann investierst du Geld und Zeit. Möglicherweise werden die Wellen aber auch höher und du bekommst den einen oder anderen Bericht in den Printmedien oder auf den großen Nachrichtenportalen.

    Ich lehne die Abmahnerei ganz klar ab. Als PR-Instrument ist es unter Umständen aber manchmal eine Überlegung wert. Es trifft ja keinen armen…

  10. Markur

    21. September 2007 um 11:19 Uhr

    Herr Ambrozy, ist das ein Auftrag? ;-)

  11. Peter

    21. September 2007 um 11:22 Uhr

    @eric: sehr clevere idee
    @ortwin: die werbung ist manchmal da und manchmal nicht. vermutlich reicht das budget nicht ;-)
    @ole: von abmahnungen halten wir auch nicht viel. vielmehr ist ein erster persönlicher hinweis sinnvoll. das gilt auch für firmen, die es sich leisten können. aber den spass wollen wir uns trotzdem nicht nehmen lassen ;-)

  12. Peter

    21. September 2007 um 11:23 Uhr

    @Markur: Gerne

  13. Franz

    21. September 2007 um 18:00 Uhr

    Ihr solltet den Spieß umdrehen. Werbt mit Ebay auf google. Jeder der ebay bei google eingibt findet euch! Ich weiss……weltklasse Vorschlag. Kein Ding

  14. Norman

    21. September 2007 um 18:09 Uhr

    Ebay wird also euer neuer Contentlieferant :)

    Oder vielleicht wollte Ebay ja einfach nur ein Geschenk?

  15. cornholio

    24. September 2007 um 15:59 Uhr

    die werbung kommt von einem affiliate und nicht von ebay! (siehe tracking link)

  16. Markus

    25. September 2007 um 13:45 Uhr

    Egal, ob ebay die Werbung veranlasst hat oder nicht – wenn ebay davon weiß – und das tun sie vielleicht schon durch die Aufruhr in der Blogosphäre – sind sie Mitstörer im Sinne des Markenrechts – genauso wie google.
    Ob eine Abmahnung in dieser Sache besonders pr-tauglich ist – bestimmt, fragt sich nur, ob es zu positiver PR führt.

  17. Peter

    27. September 2007 um 10:25 Uhr

    @Franz: Bin nicht sicher, ob wir uns das Adwords-Volumen leisten können bzw. die Abmahnungen danach ;-)
    @Cornholio: Danke für den Hinweis, wir gehen der Sache jetzt mal nach.
    @Markus: Eine Abmahnung haben wir nicht wirklich vor, da wir der Meinung sind, dass ein erster persönlicher Hinweis ein sinnvoller Weg ist – so erwarten wir es ja schließlich auch umgekehrt. Bezüglich der Mitstörerfrage käme ja vermutlich auch Google in Frage ;-)

  18. Jan

    28. September 2007 um 22:45 Uhr

    @ Markus: Glaubst du wirklich, dass ebay seine Affiliates täglich kontrolliert und weiß, welche Keywords diese verwenden?
    Es gibt zusätzliche Nutzungsbedingungen/AGB, die den Affiliate verpflichten keine Markennamen zu verwenden, insbesondere die nicht, deren Rechte ebay hat. Wenn sich also einer meldet, der ansprüche gegenüber eBay stellt, sagen die, wußten wir nicht, sperren den Affiliate und geben seine Daten weiter. Damit ist der Fall für sie erledigt.

  19. Saladin

    2. Januar 2008 um 17:59 Uhr

    lol .. ich würd sie ganz eindeutig verklagen
    aber im ernst das ist mir auch schon aufgefallen :D
    bin sogar mal drauf rein gefallen und hab die werbung angeklickt und bei ebay dann direkt natürlich nichts gefunden :P

  20. KMU-Blog » Underdog PR oder denke strategisch

    3. Februar 2010 um 13:47 Uhr

    [...] Das Startup in diesem Fall edelight gewinnt kaum, wenn es schlicht abmahnt. Dessen ist sich das Unternehmen bewusst – Aufruf: Sollen wir ebay abmahnen oder aufkaufen? [...]

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